Gesichtsmasken richtig vermarkten

Gesichtsmasken, die Du in Deinem Spreadshop anbietest, haben keine nachgewiesene Schutzwirkung. Durch Dein Angebot darf zudem nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um ein Medizinprodukt oder eine persönliche Schutzausrüstung handelt. Bei Nichtbeachtung können unter anderem kostenpflichtige Abmahnungen drohen.

Bestimmte medizinisch relevante Begriffe sind deshalb bei der Vermarktung Deiner Produkte nicht zulässig.

Bitte nutze daher insbesondere folgende Begriffe nicht zur Beschreibung der Produkte:

  • Schutzmaske
  • Atemschutzmaske
  • Medizinische Gesichtsmaske
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Schutzausrüstung
  • FFP
  • FFP1
  • FFP2
  • FFP3
  • N95

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